Gas CO2
Das Gas CO2 ist schwerer als Luft, geruchlos und unsichtbar, bei 0,4 % Anteil in der Luft lebensnotwendig, ab 5% betäubend, ab 8% in der Luft tödlich!
Im Falle des Freiwerdens von CO2 kann es zu Unfällen kommen, wie in Mönchengladbach 2008:
"Der CO2 Unfall in Mönchengladbach
Es ist der Stoff für einen Katastrophenfilm. Aus einem kleinen Brand entsteht ein Szenario, bei dem über 100 Leute verletzt werden und Ausnahmezustand für die Region entsteht:
Die Feuerwehr fährt zum Einsatz, der Motor geht einfach aus, die Retter steigen aus und kippen der Reihe nach um...
Ein paar Sägespäne waren am Samstag Morgen in Brand geraten, die Löschanlange sprang an, CO2 strömte aus und erstickte den Brand, Fall erledigt, kein nennenswerter Sachschaden.
Leider schaltete sich die Löschanlange nicht wieder aus und das Kohlendioxid reicherte sich in der der Umgebung an, die Fabrik liegt in einer Senke.
Anwohner wollten wegfahren, die Motoren hatten nicht genügend Sauerstoff, die Fahrer wurden ohnmächtig. Es müssen unheimliche Szenen gewesen sein.
Die Rettungskräfte sorgten mit großen Ventilatoren in Form von über dem Gebiet kreisenden Helikoptern für eine bessere Durchlüftung der Senke mit Sauerstoff.
Keller der Häuser wurden mit großen Gebläsen belüftet und die Situation ist mittlerweile wieder halbwegs normalisiert.
Zum Glück ist niemand gestorben, "nur" ein Retter liegt noch auf der Intensivstation."
(Quelle: http://www.scienceblogs.de)
Haftungsfrage, Rechtliches
Die Haftungsfrage für ggf. auftretende Schäden bei Reaktionen im Grundgestein, Grundwasser, den Salzschichten, bei Austritten des Gases durch undichte Bohrlöcher etc. ist bis jetzt nicht geklärt. Der CCS-Gesetzesentwurf sieht eine Haftung des Verursachers für 30 Jahre vor, was bei Lagerungszeiten von mindestens 10.000 Jahren wohl eher lächerlich ist. Nach Ablauf dieser 30 Jahre geht die Haftung an den Bund, also den Steuerzahler über.
Wer übernimmt die Haftung für eine CO2-Lagerung, die unendlich lang sein muss, da Kohlendioxid im Gegensatz zu Atommüll keine Halbwertszeit hat? Wer versichert eine solche Speicherung?
Den von einem tödlichen CO2-Gau Betroffenen nützt die Haftung jedoch ohnehin nichts mehr. Um die Sicherheit des Gasfeldes zu gewährleisten wäre ein Langzeitmonitoring für die gesamte Lagerungszeit und in Abständen von ca. 100 Metern vonnöten. Dies ist weder zu realisieren noch zu finanzieren.


